Projekt_bestinterest_Speyer-West

Mutterschutz/Elternzeit

Ihre Arbeitnehmerin wird schwanger. Danach folgt in aller Regel auch die Elternzeit, welche die Mitarbeiterin bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs des Kindes auch in Anspruch nehmen kann. Sie können und möchten auf Ihre Angestellte ungern die komplette Zeit verzichten? Damit Familie und Beruf gemeinsam möglich sind, sollten sich Unternehmen und Mitarbeiterin über die Details einer Rückkehr schon frühzeitig Gedanken machen.

Statistiken zeigen, dass ein Großteil der Frauen gerne früher an ihren Arbeitsplatz zurückkehren würde, wenn die Rahmenbedingungen besser wären. Gute Rahmenbedingungen heißt, das Kind bestens betreut zu wissen und Arbeitgeber/innen, welche durch familienfreundliche Maßnahmen unterstützen.

   

 

"bestinterest" informiert und berät:

Gesetzliche Regelungen zur Schwangerschaft wie z.B.:

  • Wo melde ich die schwangere Mitarbeiterin an?
  • Welche Pflichten gibt es auf Arbeitnehmer/innen- und Arbeitgeber/innenseite?
  • Wer zahlt das Mutterschaftsgeld?
  • Wie lange besteht der Mutterschutz, wenn Zwillinge geboren werden?
  • Wie berechnet sich das Mutterschaftsgeld?
  • Was muss außerdem beachtet werden?

 

Gesetzliche Regelungen zur Elternzeit wie z.B.:

  • Welche Pflichten gibt es auf Arbeitnehmer/innen- und Arbeitgeber/innenseite?
  • Wer zahlt das Elterngeld?
  • Bleibt der Urlaubsanspruch während der Elternzeit bestehen?
  • Wie kann während der Elternzeit gearbeitet werden?
  • Wie ist Elternzeit bei befristeten Verträgen geregelt?

 

Kinderbetreuungsmöglichkeiten:

  • Welche Alternativen gibt es für die Mitarbeiterin an Kinderbetreuung?
  • Wie kann das Unternehmen unterstützen?
  • Welche steuerlichen Vorteile können die Arbeitgeber/innen und die Arbeitnehmerinnen jeweils geltend machen?

 

Kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen zur Seite.

 

Foto: Kai Niemeyer/Rolf van Melis/pixelio.de