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Pflege von Angehörigen - "Arbeitsrechtliche Auswirkungen"

Berufstätige haben einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, um einen nahen Angehörigen in dessen häuslicher Umgebung zu pflegen bzw. sich um die Organisation der Pflege zu kümmern (Pflegereform 2008). Dabei unterscheidet man "kurzfristige" und "langfristige" Arbeitsverhinderung.

 

  • Kurzfristige Arbeitsverhinderung: bis zu 10 Tage Freistellung, ohne Lohnfortzahlung - unabhängig von der Betriebsgröße
  • Langfristige Arbeitsverhinderung: Freistellung bis zu 6 Monate am Stück, ohne Lohnfortzahlung - Rechtsanspruch gilt ab 16 Beschäftigten.

 

Bei beiden Modellen gibt es bestimmte Vorgehensweise zu beachten bzw. sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Fragen Sie uns!

5 wichtige Infos zum neuen Familienpflegezeitgesetz (01.01.2012)

 

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